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   LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13   

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LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13 (https://dejure.org/2014,51394)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13 (https://dejure.org/2014,51394)
LG Hamburg, Entscheidung vom 04. August 2014 - 613 Vollz 45/13 (https://dejure.org/2014,51394)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 05.02.2013 - 3 Ws 1112/12

    Einzelfallregelungen in der Ordnungshaft

    Auszug aus LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13
    Schwerwiegende Eingriffe sind insbesondere, aber keineswegs ausschließlich Grundrechtseingriffe, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat, Verletzungen besonders hochrangiger Grundrechte, namentlich eine Verletzung der Menschenwürde oder des Willkürverbots sowie gravierende Verletzungen sonstiger Rechte (OLG Frankfurt, Beschluss vom 05 02.2013, Az. 3 Ws 1112/12, Rz. 21 m.w.N., zitiert nach juris).

    Diesbezüglich hat der Antragsteller keine gravierende Beeinträchtigung des Grundrechts auf körperliche Integrität dargelegt, da eine Versorgung mit Essen zu den "Bedingungen" der Anstalt dauerhaft gewährleistet war (siehe auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2013, Az. 3 Ws 1112/12, Rn. 27, zitiert nach juris).

  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist davon auszugehen, dass auch nachträglich ein Interesse an der Feststellung der Recht5widrigkeit gegeben ist, wenn die diskriminierenden Folgen einer Maßnahme über deren Erledigung hinaus andauern, was insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen vorliegt (BVerfG ZfStrVo 2002, 178; BVerfG NStZ-RR 2004, 59; Schuler/Laubenthal in Schwind/Böhme/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, § 115).
  • BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1709/02

    Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug (Arrest; Schuldgrundsatz); Rechtsschutz

    Auszug aus LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13
    80 hat die Rechtsprechung u.a. einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff bejaht, sofern eine Verletzung der Menschenwürde durch die Art und Weise der Unterbringung in Frage steht (BVerfG, NJW 2001, 137, 138), etwa bei der Frage einer beengten Unterbringung mehrerer Gefangener in einem Haftraum (OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 93) oder hinsichtlich der Verhängung von Arrest im Wege des Disziplinarverfahrens als erhebliche Verschärfung der Bedingungen der Freiheitsentziehung (BVerfG, NStZ-RR 2004, 220).
  • EuGH, 07.11.2000 - C-168/98

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG AB UND BESTÄTIGT

    Auszug aus LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13
    80 hat die Rechtsprechung u.a. einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff bejaht, sofern eine Verletzung der Menschenwürde durch die Art und Weise der Unterbringung in Frage steht (BVerfG, NJW 2001, 137, 138), etwa bei der Frage einer beengten Unterbringung mehrerer Gefangener in einem Haftraum (OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 93) oder hinsichtlich der Verhängung von Arrest im Wege des Disziplinarverfahrens als erhebliche Verschärfung der Bedingungen der Freiheitsentziehung (BVerfG, NStZ-RR 2004, 220).
  • BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03

    Zurückweisung eines Feststellungsantrags gegen die Unzulässigkeit der

    Auszug aus LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist davon auszugehen, dass auch nachträglich ein Interesse an der Feststellung der Recht5widrigkeit gegeben ist, wenn die diskriminierenden Folgen einer Maßnahme über deren Erledigung hinaus andauern, was insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen vorliegt (BVerfG ZfStrVo 2002, 178; BVerfG NStZ-RR 2004, 59; Schuler/Laubenthal in Schwind/Böhme/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, § 115).
  • OLG Hamm, 25.08.2009 - 1 Vollz (Ws) 463/09

    Überprüfung, Rechtmäßigkeit, Erledigung, Fachgericht

    Auszug aus LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13
    80 hat die Rechtsprechung u.a. einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff bejaht, sofern eine Verletzung der Menschenwürde durch die Art und Weise der Unterbringung in Frage steht (BVerfG, NJW 2001, 137, 138), etwa bei der Frage einer beengten Unterbringung mehrerer Gefangener in einem Haftraum (OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 93) oder hinsichtlich der Verhängung von Arrest im Wege des Disziplinarverfahrens als erhebliche Verschärfung der Bedingungen der Freiheitsentziehung (BVerfG, NStZ-RR 2004, 220).
  • OLG Jena, 19.08.2003 - 1 Ws 205/03

    Unzulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsbegehrens wegen Zeitaublaufs

    Auszug aus LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13
    Sofern wie hier die Maßnahmen, deren Rechtswidrigkeit der Antragsleiter geltend macht, bereits am 18.05.2011 und damit lange vor Anbringung des Antrags auf gerichtliche Entscheidung im vorliegenden Verfahren am 18.05.2012 beendet waren, ist der Antrag nach allgemeiner Meinung als nicht ausdrücklich normierter Feststellungsantrag analog § 115 Abs. 3 StVollzG statthaft, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an einer solchen Feststellung geltend macht (siehe etwa Thüringisches OLG, Beschluss vom 19.08.2003, Az. 1 Ws 205/05 [richtig: 1 Ws 205/03 - d. Red.] = NStZ 2004, 229; Feest/Lesting, StVollzG, 6. Aufl., § 115 R2.32; Schuier/Laubenthal in Schwind/Böhrne/Jehle/Laubenthal? Strafvollzugsgesetz, § 115, Rz. 17).
  • OLG Zweibrücken, 17.02.1982 - 1 Vollz (Ws) 78/81
    Auszug aus LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13
    Ein Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn die angefochtene Maßnahme eine diskriminierende Wirkung hatte und dem Antragsteller ein schutzwürdiges lnteresse an seiner Rehabilitierung zukommt (Nepp/Schenke 2007 '3' 113 Rdn. 143; OLG Hamm Zf8trVo 1982, 188; OLG Zweibrücken NStZ 1982, 352; ZfStrVo 1982, 318; OLG Hamm NStZ 1989, 552; NStZ 1993, 104; NStZ 1992, 430 B; OLG Celle ZfStrVo 1993, 185).
  • OLG Karlsruhe, 17.09.1992 - 2 VAs 15/92

    Jugendrichter; Unterbrechung; Strafvollstreckung

    Auszug aus LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13
    Ein Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn die angefochtene Maßnahme eine diskriminierende Wirkung hatte und dem Antragsteller ein schutzwürdiges lnteresse an seiner Rehabilitierung zukommt (Nepp/Schenke 2007 '3' 113 Rdn. 143; OLG Hamm Zf8trVo 1982, 188; OLG Zweibrücken NStZ 1982, 352; ZfStrVo 1982, 318; OLG Hamm NStZ 1989, 552; NStZ 1993, 104; NStZ 1992, 430 B; OLG Celle ZfStrVo 1993, 185).
  • OLG Zweibrücken, 17.02.1982 - 1 Vollz (Ws) 175/80
    Auszug aus LG Hamburg, 04.08.2014 - 613 Vollz 45/13
    Ein Feststellungsinteresse ist zu bejahen, wenn die angefochtene Maßnahme eine diskriminierende Wirkung hatte und dem Antragsteller ein schutzwürdiges lnteresse an seiner Rehabilitierung zukommt (Nepp/Schenke 2007 '3' 113 Rdn. 143; OLG Hamm Zf8trVo 1982, 188; OLG Zweibrücken NStZ 1982, 352; ZfStrVo 1982, 318; OLG Hamm NStZ 1989, 552; NStZ 1993, 104; NStZ 1992, 430 B; OLG Celle ZfStrVo 1993, 185).
  • KG, 14.01.1993 - 5 Ws 372/92

    Personalakte; Akte; Gefangener; Vermerk; Rückverlegung; Vorbereitung; Straftaten;

  • OLG Celle, 30.01.1992 - 1 Ws 266/91
  • OLG Hamm, 20.04.1989 - 1 Vollz (Ws) 45/89
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